Allgemeine Geschäftsbedingungen

SCHANKTECHNIK

Wenn der Zapfhahn kräht

Aufbereitung von Wasser

Mit uns läuft’s ganz einfach

Eventtechnik

Zum Feste das Beste (in Sachen Ausschank)

Software Entwicklung

Wenn Sie es sich vorstellen können, können wir es umsetzen

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich, Vertragsabschluss

1.1
Allen unseren Lieferungen oder Leistungen liegen ausschließlich den nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Diese sind integrierender Bestandteil jedes mit dem Kunden zustande kommenden Vertrages und jeder an den Kunden gerichteten Willenserklärung. Abweichende Regelungen bedürfen der bestätigten Schriftform.
1.2
Unsere Angebote sind unverbindlich. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung (Auftragsbestätigung) verbindlich.
1.3
Eine vom Kunden abgegebene Bestellung ist bindend.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1
Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2
Wenn nicht anders vereinbart, ist die Auftragssumme nach Leistungsfertigstellung zur Zahlung binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig.
2.3
Bei Nettobestellungen von über EUR 5000,- ist vom Käufer eine Anzahlung in Höhe von 50% zu entrichten.
2.4
Ein Aufrechnungsrecht steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Käufer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
2.5
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen oder wegen eigenen Ansprüchen welcher Art immer Zahlungen zurückzuhalten.
2.6
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hindurch nicht ausgeschlossen. Bei nicht Begleichung unserer Forderungen wird unsere Rechtsvertretung damit beauftragt aushaftende Zahlung zur Einbringung zu bringen (Inkasso Büro). Die daraus entstehenden Mehrkosten werden direkt verrechnet.

3. Lieferung, Übergabe, Übernahme

3.1
Liefer-/Leistungsfristen und –Termine sind für uns nur verbindlich, sofern sie schriftlich festgelegt wurden. Ein Abgehen von dieser Formvorschrift bedarf ebenfalls der Schriftlichkeit.
3.2
Die Gefahr geht auf den Kunden mit der Übergabe der Anlage/Ware über. Die Übernahme erfolgt durch Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls oder die tatsächliche Inbetriebnahme. Bei Annahmeverzug geht die Gefahr zum Zeitpunkt der vereinbarten Übernahme über.
3.3
Gerät der Kunde in Annahmeverzug indem er für die Ausführung des Auftrages notwendige Vorleistungen nicht erbracht hat, sind wir berechtigt, vom Vertrag ersatzlos zurückzutreten.
8.4
Betriebsstörungen- sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers- insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

4. Versand und Gefahrübergang

4.1
Auf Wunsch des Kunden versichern wir in seinem Namen und auf seine Rechnung die Lieferung.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben worden ist.
4.2
Für die Zusendung von Gegenständen an uns trägt der Kunde die Gefahr, soweit es sich dabei nicht um die Rücksendung mangelhafter Ware handelt. Die Transportkosten werden nur für die Rücksendung von berechtigt beanstandeten Waren ersetzt.

5. Gewährleistung, Haftung

5.1
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit der Übergabe an den Kunden.
5.2
Wir übernehmen keine Gewähr bei unsachgemäßer Behandlung oder Bedienung, bei mangelhafter Wartung, Verunreinigung oder Verwendung ungeeigneten Zubehörs und bei Nichteinhaltung unserer Weisungen oder der Betriebsanleitung.
5.3
Der Kunde hat bei sonstigem Verlust seiner Gewährleistungs- und sonstigen Ansprüche jede von uns erbrachte Lieferung oder Leistung unverzüglich zu untersuchen und hat Mängel binnen drei Werktagen schriftlich und detailliert zu rügen. Softwaremängel werden nur anerkannt, wenn sie reproduzierbar sind. Ist die von uns gelieferte Lieferung oder Leistung mangelhaft, sind wir dem Kunden nach unserer Wahl zur Verbesserung oder zum Austausch, nicht jedoch zur Preisminderung oder Wandlung verpflichtet.
5.4
Der Kunde hat an der Fehlerbehebung mitzuwirken.
5.5
Unsere Haftung ist für leichte Fahrlässigkeit generell sowie für Mangelfolgeschäden und reine Vermögensschäden – ausgenommen bei Personenschäden – ausgeschlossen. In jedem Fall ist unsere Haftung, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach dem Nettoauftragswert beschränkt.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1
Die Ware bleibt bis zur Erfüllung der Kaufpreisforderung unser Eigentum.

7. Nutzungsrechte an der Software

7.1
Die Software bleibt unser geistiges Eigentum.
7.2.
Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der übergebenen Software. Dieses Nutzungsrecht bezieht sich ausschließlich auf die von uns gelieferte Schankanlage und endet mit dem Tag, an dem der Kunde den Betrieb der Schankanlage einstellt. Jede andere Verwendung der Software bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

8. Fernwartung

8.1
Sofern technisch möglich, werden Wartungsleistungen (Programm-Updates, Fehlerbehebungen) durch Fernwartung durchgeführt. Andernfalls erfolgt die Leistungserbringung vor Ort.
8.2
Alle Wartungsleistungen werden durch uns durchgeführt und zu unseren jeweils allgemein gültigen Sätzen verrechnet.

9. Produkthaftung

9.1
Die Haftung für Produktfehler gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes wird für Sachschäden ausgeschlossen, die der Kunde als Unternehmer erlitten hat, der die Sache überwiegend in seinem Unternehmen verwendet hat. Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, werden zur Gänze ausgeschlossen.

10. Allgemeines

10.1
Unsere Kostenvoranschläge, Angebote, Prospekte und Preislisten mit allen Drucksorten und Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten insbesondere Konkurrenzfirmen in irgendeiner Weise ausgehändigt oder zugänglich gemacht werden. Auf unser Verlangen sind sie uns samt allen Abschriften oder Vervielfältigungen herauszugeben. Der Kunde haftet für alle Schäden, die uns aus der wenn auch nur fahrlässigen Verletzung einer dieser Verpflichtungen erwachsen.
10.2
Irrtümer durch Kalkulationsfehler, Rechenfehler, Schreibfehler etc. bei Angebot oder Auftragsbestätigung berechtigen uns zur Anfechtung.
10.3
Gerichtsstand ist Wels.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.